Wimar Wysluch

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen für das Kälteanlagenbauerhandwerk.


 

Beratung

Beratungsleistungen

Sie stehen vor einer Entscheidung für eine Sanierung oder Reparatur, einer Neuanschaffung eines Neubaus oder einer Entwicklungsaufgabe.

Sei es im Zusammenhang mit einer Wärmepumpe, einer Kälte-, oder Klima-, Lüftungs-, Prozesskühl-, oder sonstigen Anlage zum Wärmetransport oder zur Abärmenutzung.

Haben Sie eventuell bei einem früheren Projekt bereits negative Erfahrungen machen müssen oder verstehen die von Handwerker angebotenen Leistungen nicht.

Wenn Sie nach Planungs- und Ausführungssicherheit nach den anerkannten Regeln und den Stand der Technik suchen, sind Sie bei einem Sachverständigen bestens aufgehoben.

Der Vorteil einer sachverständigen Begleitung ist die richtige Anwendung bewährter Methoden, passend zur jeweiligen Projektphase sowie viele Erfahrungen

Oft lässt sich ein Projekt kostengünstiger mit Hilfe eines Sachverständigen realisieren, da die Abläufe Optimiert werden und Entscheidungen auf Grundlage von Sachverständigem Rat schneller gefällt werden können

Stand: Januar 2009

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen

Die Bundesregierung hat ein integriertes Energie- und Klimaprogramm entwickelt, um einen effizienteren Umgang mit Energie herbeizuführen und die Emissionen so genannter Treibhausgase zu reduzieren. Teil des integrierten Energie- und Klimaprogrammes ist die Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen wurde auch die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen erlassen.

Mit dieser Richtlinie werden energieeinsparende Investitionen bei bestehenden und bei neuen Anlagen gefördert.

Aktualität der Anforderungen

Bei der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen handelt es sich um ein neu entwickeltes Programm, das hinsichtlich der Anforderungen im Antragsverfahren noch Änderungen erfahren kann. Von daher wird dringend geraten vor der Antragstellung nochmals zu prüfen, ob ein neuer Stand der Antragsformulare und des Merkblattes gegeben sind und sich damit die Anforderungen geändert haben.

 Ich kann entsprechende Untersuchungen anstellen und die Berechnungen für Sie durchführen und Ihnen bei der Erstellung eines Energiekonzeptes behilflich sein.

StatusCheck

StatusCheck-Förderung

Der StatusCheck ist eine Einstiegsförderung, die Auskunft über das Klimaschutzpotential einer in Betrieb befindlichen Kälteanlage gibt. Sie besteht aus zwei Bestandteilen: erstens aus einer umfangreichen, technischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen und zweitens aus einer detaillierten Berechnung eines Antragsteller-, hersteller- und anbieterunabhängigen Dienstleisters.

Förderbar ist ein StatusCheck, wenn:

  • der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage mindestens 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs beträgt und
  • die jährlichen Kosten je Kälteanlage für elektrische Energie und Leistung mindestens 15.000 Euro und / oder der Energieverbrauch je Kälteanlage mindestens 150.000 Kilowattstunden beträgt

Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten für den StatusCheck, maximal jedoch 1.000 Euro. Bei Anlagen mit besonderem Berechnungsaufwand beträgt die Förderung 75 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten des StatusChecks, maximal jedoch 1.300 Euro. Bitte Beachten Sie, dass die kosten für den StatusCheck höher sein können.

Wie und wann können Sie einen Zuschussantrag stellen?

Der Antrag ist unter Verwendung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgeschriebenen Antragsvordrucks mit Originalunterschrift zu stellen.

Wimar Wysluch -  E-Mail: wwysluch@sv-wysluch.de - Am Buschfeld 7a - D-52399 Merzenich - Girbelsrath - Tel: 02421 9780010


Logbuchfplicht
Es ist Pflicht, für alle Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen entsprechende Unterlagen wie Dokumenbtation und Verwendungsnachweise über Kältemittel. Öl sonstige Instandhaltungsmaßnahmen und Wartungen zu führen.
Betreiberpflichten
Umfangreiche Betreiberpflichten sind zu erfüllen bitte fragen mich!
EG-November 2009 Verordnung verschärft Betrieb von R22-Kälteanlagen
Anfang November wurde die Verordnung EG 1005/2009 vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, im EG-Amtsblatt L 286 veröffentlicht. Die neue Verordnung ersetzt die EG 2037/2000 und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie bringt viele Änderungen im Umgang mit H-FCKW-Kältemitteln, wie z. B. R22, mit sich...

Fachvorträge und Seminare

Ich halte Fachvorträge zu folgenden Themen:

R22 Serviceverbot was nun?

Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Kälte-, Klima-, RLT- und Wärmepumpenanlagen sowie Kältemitteln.

Personalqualifizierung nach EU Verordnung zum 04.7.2008 Seminare zur Sonderqualifizierung im Raum Köln im Juni 2010.

Betreiberpflichten an Kälte-; Klima-; Wärmepumpen und Raumlufttechnischen (RLT) Anlagen.

Fördermittel von Klimaschutzmassnahmen an gewerblichen Kälteanlagen.

Weitere Themen auf Anfrage