Wimar Wysluch

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen für das Kälteanlagenbauerhandwerk.


 

Betreiberpflichten an Kälte-, Klima-, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen

  • Allgemeines
  • Zertifizierung
  • I Betriebsicherheitsverordnung

     

    I. Betriebssicherheitsverordnung

    § 1 Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.

    (2) Diese Verordnung gilt auch für überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, soweit es sich handelt um ….

      a) Dampfkesselanlagen

      b) Druckbehälteranlagen außer Dampfkesseln,

      c) Füllanlagen,

      d) Leitungen unter innerem Überdruck für entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, ätzende, giftige oder sehr giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten, die

    aa) Druckgeräte im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (ABl. EG Nr. L 181 S. 1) mit Ausnahme der Druckgeräte im Sinne des Artikels 3 Abs. 3 dieser Richtlinie,

    bb) innerbetrieblich eingesetzte, ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne des Artikels 1 Abs. 3 Nr. 3.19 der Richtlinie 97/23/EG oder

    cc) einfache Druckbehälter im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 87/404/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für einfache Druckbehälter (ABl. EG Nr. L 220 S. 48), geändert durch Richtlinie 90/488/EWG des Rates vom 17. September 1990 (ABl. EG Nr. L 270 S. 25) und Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 (ABl. EG Nr. L 220 S. 1), mit Ausnahme von einfachen Druckbehältern mit einem Druckinhaltsprodukt von nicht mehr als 50 bar / Liter sind oder beinhalten.

  • II Chemikalien Klimaschutzverordnung
  • III Maschinenrichtilinie
  • VI VDI 6022
  • V Druckgeräterichtlinie
  • VI DIN EN 378
  • VII Lösungewege

Wimar Wysluch -  E-Mail: wwysluch@sv-wysluch.de - Am Buschfeld 7a - D-52399 Merzenich - Girbelsrath - Tel: 02421 9780010


Logbuchfplicht
Es ist Pflicht, für alle Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen entsprechende Unterlagen wie Dokumenbtation und Verwendungsnachweise über Kältemittel. Öl sonstige Instandhaltungsmaßnahmen und Wartungen zu führen.
Betreiberpflichten
Umfangreiche Betreiberpflichten sind zu erfüllen bitte fragen mich!
EG-November 2009 Verordnung verschärft Betrieb von R22-Kälteanlagen
Anfang November wurde die Verordnung EG 1005/2009 vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, im EG-Amtsblatt L 286 veröffentlicht. Die neue Verordnung ersetzt die EG 2037/2000 und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie bringt viele Änderungen im Umgang mit H-FCKW-Kältemitteln, wie z. B. R22, mit sich...

Fachvorträge und Seminare

Ich halte Fachvorträge zu folgenden Themen:

R22 Serviceverbot was nun?

Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Kälte-, Klima-, RLT- und Wärmepumpenanlagen sowie Kältemitteln.

Personalqualifizierung nach EU Verordnung zum 04.7.2008 Seminare zur Sonderqualifizierung im Raum Köln im Juni 2010.

Betreiberpflichten an Kälte-; Klima-; Wärmepumpen und Raumlufttechnischen (RLT) Anlagen.

Fördermittel von Klimaschutzmassnahmen an gewerblichen Kälteanlagen.

Weitere Themen auf Anfrage