Wimar Wysluch

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen für das Kälteanlagenbauerhandwerk.


 

Beratung zur Effizienssteigerung

Nationale Klimaschutzinitiative

Seit Beginn des Jahres 2008 stehen dem Bundesumweltministerium (BMU) aus dem Verkauf von Emissionshandelszertifikaten bis zu 400 Mio. Euro für eine Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Die Klimaschutzinitiative besteht aus einem nationalen Teil (280 Mio. Euro) und einem internationalen Teil (120 Mio. Euro).

Ziel der nationalen Klimaschutzinitiative ist es, die in Deutschland vorhandenen großen Potenziale zur Emissionsminderung kostengünstig und in der Breite zu erschließen. Konkret fördert das BMU mit diesen Geldern Klimaschutzinvestitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und verstärkten Nutzung regenerativer Wärme sowie Projekte zur Motivation klimaschonenden Verbraucherverhaltens. Im Fokus stehen dabei Verbraucher, Wirtschaft, Kommunen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen.

Die Förderprogramme und Einzelprojekte sollen

  • verfügbare klimafreundliche Technologien gezielt voranbringen,
  • zukunftsweisende Klimaschutztechnologien anhand von Modellprojekten demonstrieren und verbreiten sowie
  • Hemmnisse, die die Umsetzung von Klimaschutzschutzmaßnahmen bisher verhindert haben, identifizieren und abbauen.

Der Projektträger Jülich betreut im Auftrag des BMU zwei Förderprogramme im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative:

Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen

Förderung von Vorhaben zur Optimierung der energetischen Biomassenutzung

Gewerbliche Kälte - große Effizienzpotenziale

Die Entwicklung und Anwendung hocheffizienter Kälte- und Klimatechnologien ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutz- und Energiepolitik. Kälte- und Klimaanlagen verbrauchen ca. 15 Prozent der Elektroendenergie in Deutschland. Die Sparpotenziale sind dabei mit bis zu 60 Prozent und durchschnittlich 35 Prozent wesentlich größer als in anderen Bereichen der Technik

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Impulsprogramm für Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen

Bei der gewerblichen Kältetechnik sind noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO2-Emissionen möglich - durch regelmäßige Wartung sowie durch Einsatz von Komponenten des neuesten Standes der Technik:

  • Elektronische Expansionsventile
  • Drehzahlregelung der Verdichter
  • Regelung des Gesamtsystems
  • Anlagen-Komponenten mit hoher Effizienz

Allein mit am Markt verfügbarer Technik können in Kälteanlagen in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. kWh (zwei fossil-thermische Kraftwerke) eingespart werden. Deshalb fördert die BMU-Klimaschutzinitiative den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Kälteanlagen durch Zuschüsse zu Beratung (StatusCheck) und Investitionen (Alt- und Neuanlagen). Ein Bonus für die gleichzeitige Bereitstellung von Kälte und Wärme gibt zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung.

Anforderungen

  • Einbau eines separaten, fernauslesbaren Elektroenergiezählers
  • Nachweis eines Wartungsvertrags mit Fachbetrieb
  • Vorkehrungen zur Verringerung der Kältemittelemissionen
  • keine klimaschädlichen Dämm-Materialien
  • Weitergabe von Anlagenbetriebsdaten zur Wirkungskontrolle
  • Antragstellung

Anträge können ab dem 1. September 2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Ausnahmsweise und nur für den StatusCheck sind Anträge bis zu 6 Monate nach Durchführung möglich.

1. Beratungs-Förderung (StatusCheck)

Der StatusCheck ermittelt das Energieeffizienzpotenzial einer bestehenden Kälteanlage. Gefördert wird die umfangreiche, technische Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen sowie die detaillierte Potenzialberechnung eines hersteller- und anbieterneutralen Dienstleisters.

Förderbar ist ein StatusCheck, wenn:

  • der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage an einem Standort mindestens 50 % des Gesamtenergieverbrauchs beträgt (sonst Energieeffizienz-Beratung durch "KfW-Sonderfonds Energieeffizienz in KMU");
  • die jährlichen Kosten je Kälteanlage und Standort für elektrische Energie und Leistung mindestens   15.000 € und/oder deren Energieverbrauch mindestens 150.000 kWh betragen.
  • Der ausführliche StatusCheck-Bericht nennt Minderungspotenziale bei Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie bei Klimabelastung durch Kältemittel und Energieträger.

Fördersatz: 75% der StatusCheck-Kosten (max. 1.000 €, bei besonderem Aufwand max. 1.300 €.), Bitte beachten Sie das die Tatsächlichen kosten eines StatusCheck höher sein können!

2. Basisförderung Altanlagen

Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn

  • bei bestehenden Kälteanlagen der Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kWh beträgt
  • der StatusCheck ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial von mindestens 35 % ergeben hat.

Fördersätze:

    15 % der Nettoinvestitionskosten;

    25 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.

3. Basisförderung Neuanlagen

Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn

  • Klimafreundliche Kältemittel (CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe) eingesetzt werden TEWI-Berechnung durch hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister Gesamteffizienz nachweisen; energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und laut Auslegungsrechnung ein Elektroenergieverbrauch von mindestens 100.000 kWh/a und/oder Kosten für elektrische Energie und Leistung von 10.000 €/a zu erwarten sind.
  • Fördersatz: 25 % der Nettoinvestitionskosten.

4. Bonusförderung

Ein Bonus wird für zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz gezahlt, etwa marktgängige und entwicklungsoptimierte Technologien für vorhandene sowie neu zu errichtende Anlagen.

Förderbar sind:

  • nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z.B. Gasmotor, mit Abwärmenutzung),
  • Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen
  • Fördersätze:

    25 % der Nettoinvestitionskosten

    35 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.

Anträge auf Bonusförderung sind formfrei, müssen jedoch detailliert sein

Wir beraten Sie umfangreich, führen die endsprechenden Berechnungen durch und Stellen die endsprechenden Anträge

Hier erhalten Sie die Förderrichtlinie als Download.

Auch das Zertifikat welches und berechtigt diese Beratungen durchzuführen erhalten Sie hier als Download

kontaktieren Sie mich bitte mit dem Kontaktformular

Wimar Wysluch -  E-Mail: wwysluch@sv-wysluch.de - Am Buschfeld 7a - D-52399 Merzenich - Girbelsrath - Tel: 02421 9780010


Logbuchfplicht
Es ist Pflicht, für alle Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen entsprechende Unterlagen wie Dokumenbtation und Verwendungsnachweise über Kältemittel. Öl sonstige Instandhaltungsmaßnahmen und Wartungen zu führen.
Betreiberpflichten
Umfangreiche Betreiberpflichten sind zu erfüllen bitte fragen mich!
EG-November 2009 Verordnung verschärft Betrieb von R22-Kälteanlagen
Anfang November wurde die Verordnung EG 1005/2009 vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, im EG-Amtsblatt L 286 veröffentlicht. Die neue Verordnung ersetzt die EG 2037/2000 und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie bringt viele Änderungen im Umgang mit H-FCKW-Kältemitteln, wie z. B. R22, mit sich...

Fachvorträge und Seminare

Ich halte Fachvorträge zu folgenden Themen:

R22 Serviceverbot was nun?

Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Kälte-, Klima-, RLT- und Wärmepumpenanlagen sowie Kältemitteln.

Personalqualifizierung nach EU Verordnung zum 04.7.2008 Seminare zur Sonderqualifizierung im Raum Köln im Juni 2010.

Betreiberpflichten an Kälte-; Klima-; Wärmepumpen und Raumlufttechnischen (RLT) Anlagen.

Fördermittel von Klimaschutzmassnahmen an gewerblichen Kälteanlagen.

Weitere Themen auf Anfrage