Wimar Wysluch

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen für das Kälteanlagenbauerhandwerk.


 

Schiedsgutachten

Wenn Uneinigkeit über die erfolgte Lieferung und / oder Leistung, Installation oder Funktion einer Anlage herrschen, ist oftmals die Sachverständige Hilfestellung erforderlich um die Probleme zu lokalisieren und endsprechende Lösungen vorzuschlagen.

Schiedsgutachten werden aufgrund einer zu treffenden Vertraglichen Vereinbarung der streitenden Parteien angefertigt. Da sich oft schon durch verschiedene umstände eine Situation ergeben hat, in der die Probleme nicht mehr Sachlich unter den Parteien eigenständig geregelt werden können.

Sofern der Vertrag die vorsieht, sind die Ergebnisse des Schiedsgutachten für die Parteien rechtsverbindlich.

Zielsetzung ist, dass der von beiden Seiten akzeptierte Sachverständige in Form eines Gutachtens eine Einigung herbeiführt ohne das Gerichte bemüht werden müssen.

Eine Schiedsgutachterliche Entscheidung lässt im Einzelfall eine gerichtliche Überprüfung zu, sofern grobe Fehler gemacht wurden.

Diese fachliche Schiedsrichterfunktion ist sehr Erfolg versprechend, da hier den Parteien ein Weg angeboten wird, ohne lange Laufzeiten und hohe Kosten in einem Prozess ihren Konflikt einvernehmlich beizulegen.

Bei einem Schiedsgutachten können auch die Anwälte der Parteien oder ein Notar beteiligt werden, um die Erfüllung der durch Sachverständigen gefundenen Vereinbarungen zwischen den Parteien juristisch zu begleiten.

Das Honorar für einen Schiedsgutachter wird, wie bei privaten Aufträgen, bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss festgelegt und wird fällig wenn ein Schiedsgutachten erstattet werden soll.

Die Kosten werden nach der Festlegung des Schiedsgutachters zwischen den Parteien aufgeteilt.

Ein Schiedsgerichtsverfahren hingegen ist formell und muss mit juristischer Begleitung ablaufen. Der Schiedsspruch des Schiedsgerichts erhält verbindlichen Charakter und dies wird zu Beginn des Verfahrens bereits durch die beteiligten Parteien anerkannt.

Wimar Wysluch -  E-Mail: wwysluch@sv-wysluch.de - Am Buschfeld 7a - D-52399 Merzenich - Girbelsrath - Tel: 02421 9780010


Logbuchfplicht
Es ist Pflicht, für alle Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen entsprechende Unterlagen wie Dokumenbtation und Verwendungsnachweise über Kältemittel. Öl sonstige Instandhaltungsmaßnahmen und Wartungen zu führen.
Betreiberpflichten
Umfangreiche Betreiberpflichten sind zu erfüllen bitte fragen mich!
EG-November 2009 Verordnung verschärft Betrieb von R22-Kälteanlagen
Anfang November wurde die Verordnung EG 1005/2009 vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, im EG-Amtsblatt L 286 veröffentlicht. Die neue Verordnung ersetzt die EG 2037/2000 und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie bringt viele Änderungen im Umgang mit H-FCKW-Kältemitteln, wie z. B. R22, mit sich...

Fachvorträge und Seminare

Ich halte Fachvorträge zu folgenden Themen:

R22 Serviceverbot was nun?

Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Kälte-, Klima-, RLT- und Wärmepumpenanlagen sowie Kältemitteln.

Personalqualifizierung nach EU Verordnung zum 04.7.2008 Seminare zur Sonderqualifizierung im Raum Köln im Juni 2010.

Betreiberpflichten an Kälte-; Klima-; Wärmepumpen und Raumlufttechnischen (RLT) Anlagen.

Fördermittel von Klimaschutzmassnahmen an gewerblichen Kälteanlagen.

Weitere Themen auf Anfrage